




![]() | 08.07.2008 Presseinformation der Bundestierärztekammer: Tierärztliche Gebühren werden an die witrschaftliche Entwicklung angepasst Der Bundesrat hat am 13.Juni einer " Änderung der Tierarztgebührenordnung" zugestimmt. Demnach werden die Gebühren für tierärztliche Leistungen durch eine Verordnung des Bundes nach neun Jahren erstmals pauschal um 12 Prozent angehoben. Die Gebührenordnung für Tierärzte bedarf einer regelmäßigen Anpassung an sich ändernde Gegebenheiten. Eine allgemeine Angleichung der Vergütung tierärztlicher Leistungen an die gesamtwirtschaftliche Entwicklung ist seit mittlerweile neun Jahren nicht erfolgt. Die Höhe der Anpassung entspricht dabei nicht einmal dem Inflationsausgleich, der allein 15 Prozent betragen würde, und ist dementsprechend äußerst maßvoll.Überdies sind die Praxiskosten in weit höherem Maße gestiegen als die Inflationsrate. Das liegt vor allem an gestiegenen Kosten für medizinische Geräte, Personal, Versicherungen, Energie und Arzneimittel. |